Satzung des 'Club of Laird'

11.08.02

  1. Mitgliedschaft

    Vorraussetzung für die feste Mitgliedschaft im 'Club of Lairds' ist die Freude an gemeinsamen kulinarischen und akustischen Genüssen.. Neue Mitglieder können jederzeit aufgenommen werden, sofern sie den Titel eines schottischen Lairds oder einer Lady tragen und die Interessen dieses Clubs leidenschaftlich teilen. Die festen Mitglieder entscheiden über eventuelle Anschaffungen. Ebenso erfolgt die Verwahrung des Whisky-Bestandes nur bei festen Mitgliedern. Die festen Mitglieder können die Clubregeln jederzeit ändern. Die Mitglieder müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
     

  2. Gäste

    Gäste sind jederzeit zur Verkostung willkommen. Weibliche Gäste sind sehr willkommen, allerdings ist die alternative Verwendung von Eierlikör oder alternativen substituierenden Spirituosen nicht erwünscht. Gäste müssen keinen finanziellen Beitrag bei der Verkostung leisten, aber eine wiederholte Teilnahme kann nur gegen eine finanzielle oder eine Sachspende (Cask Strength) zur Ergänzung unseres Whisky-Bestandes genehmigt werden. Die Gäste müssen ebenfalls mindestens 18 Jahre alt sein.
     

  3. Anschaffungen

    Die Mitglieder verpflichten sich, zwecks Ausbau und Erhaltung des Single-Malt-Bestandes, regelmäßige Anschaffungen zu tätigen. Der Bestand darf 20 verschiedene Single-Malt-Sorten nicht unterschreiten. Die Kosten für die Anschaffung werden von den festen Mitgliedern zu gleichen Teilen getragen. Ebenso treffen die Mitglieder die Auswahl des Whiskies.
     

  4. Treffen

    Die Treffen der Mitglieder werden spontan und von Fall zu Fall festgelegt. Ein Treffen pro Quartal sollte jedoch nicht unterschritten werden. Der Ort des Treffens muss zwingend lairdkompatibel sein. Ein lairdkompatibler Ort verfügt über die Möglichkeit zur hochwertigen Reproduktion guter Musik und eine gut ausgestattete, voll funktionsfähige Küche.
     

  5. Erstmaliges Öffnen einer neuen Flasche

    Beim erstmaligen Öffnen einer Flasche verpflichten sich die Mitglieder zum Anlegen der Tasting Notes. Diese beinhalten für jede Abfüllung ausführliche Angaben über die Eigenschaften und den Zustand des Single Malts. Darüber hinaus wird hier versucht, den ersten Eindruck in Worte zu fassen (sofern der Verkoster hierzu noch in der Lage ist). Der erste Eindruck ist auch hier der Wichtigste: Alle weiteren Verkostungen müssen sich an diesen Ergebnissen (Nosing, Geschmack und Abgang) messen. Eine durch den Verlauf der Verkostung hervorgerufene Sprachlosigkeit wird jedoch ausdrücklich entschuldigt, die Ausstellung der übrigen Parameter eines Laufzettels ist jedoch obligatorisch.
     

  6. Bewertung

    Für jede Eigenschaft können maximal 20 Punkte vergeben werden, so dass ein Whiskey eine Gesamtpunktzahl von 60 Punkten erreichen kann. Die Wertungen der Mitglieder werden gleichmäßig gewichtet. Sofern eine Abfüllung die Grenze von 50 Punkten überschreitet, gehört sie zum Laird's Stock. Der Laird's Stock bezeichnet somit Abfüllungen, welche die Mitglieder auf eine einsame Insel mitnehmen würden.

     

  7. Letztmaliges Schließen einer Flasche

    Eine Flasche gilt als leer und muß geschlossen werden, wenn der flüssige Inhalt die Höhe des zur Flasche gehörenden, liegend davor befindlichen Korkens, unterschreitet. Diese Maßnahme dient der Vermeidung von geschmacklichen Irritationen und gilt als Angeldust-Prinzip: Die Flasche wird zum letzten Mal geschlossen. Der Korken wird mit dem Datum der erstmaligen Öffnung sowie dem Tag des letztmaligen Schließens beschriftet und in das Lairds-Archiv aufgenommen. Die Mitglieder des ' Club of Lairds' befinden gemeinschaftlich darüber, ob diese Flasche Ersatz beschafft oder durch eine mindestens gleichwertige Alternative ersetzt wird.
     

  8. Sonstiges

    Die Mitglieder können auch alleine eine Verkostung mit Gästen durchführen. In diesem Fall müssen sie dann für den Ersatz des Bestandes alleine aufkommen. Die Verkostung des 'Laird's Stock' ist von dieser Bestimmung ausgenommen, da dieser Bestand größtenteils nicht mehr ersetzt werden kann.

Dormagen, 11. August 2002

Stand: 11.08.02